Persönliche Assistenz

Für Nichtbehinderte sind es Selbstverständlichkeiten: selbst zu bestimmen, wann man am Wochenende aufsteht, die Toilette nutzt, einkauft oder Freunde besucht. In Pflegeheimen werden solche Dinge vom Personal entschieden - unserem Grundgesetz entspricht das nicht!

Assistenz muss nach Umfang und Qualität so gestaltet sein, dass genauso wie bei Nichtbeeinträchtigten die Verfolgung eigener, selbst gesetzter Ziele und Interessen möglich ist. Dazu gehört eine selbstgewählte Umgebung (Wohnung) mit selbstbestimmtem Tagesablauf.

Wesentlich ist auch eine umfassende Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, das heißt zum Beispiel einen Beruf auszüben, Veranstaltungen und Freunde besuchen oder Urlaub zu machen - eben alles, was Lebensqualität ausmacht.

Ihr Ansprechpartner: Armin Abele-Paul