Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson können Betroffene die sogenannte Verhinderungspflege
in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen bis zu 28 Tagen und einem Betrag
von maximal 1470,- € pro Jahr die Kosten. Die Verhinderungspflege kann auch
stundenweise in Anspruch genommen werden
Lassen Sie sich informieren:
Sofern die Verhinderungspflege täglich 8 Stunden nicht
übersteigt, findet keine Anrechnung auf das Ihnen auszuzahlende Pflegegeld statt.
Kommt der Pflegedienst schon zu Ihnen ins Haus, so können Sie diese Leistung
zusätzlich in Anspruch nehmen.
Lassen sie sich informieren, wie auch sie zu ein wenig mehr Freizeit gelangen können.
Gern sind wir bereit, Sie hier zu unterstützen und stimmen die jeweilige Versorgung individuell
auf Ihre ganz persönliche Situation ab.